Philosophie
Im Vordergrund der Betreuung meiner Mandanten steht deren umfassende Beratung. Um eine dem Mandanten voll zufriedenstellende Beratung leisten zu können, ist die Erforschung seines tatsächlichen Willens und Begehrens erforderlich. Aus diesem Grunde lautet auch in der Regel der erste Satz: „Was wünschen Sie ?“ Hierauf aufbauend wird der Sachverhalt er- forscht und die Rechtslage ermittelt.
In der Regel kann aufgrund dieser Sachverhalts- und Rechtslagen- ermittlung eine umfassende Beratung erfolgen und die rechtlichen Möglichkeiten daraus abgeleitet werden. Ca. 10 % der anwaltlichen Tätigkeit in meiner Kanzlei macht das Beratungsfeld aus. Hierbei wird wie vorliegend dargestellt, dem Mandanten die Rechtslage nach Erforschung des Sachverhaltes mitgeteilt und eventuelle Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise dargestellt.
Das weitaus größte Tätigkeitsfeld des Rechtsanwaltes macht die außergerichtliche Tätigkeit aus. Es gibt Kanzleien, die nur zu einem deutlich unter 10 % liegendem Umfang gerichtlich aktiv werden oder werden müssen.
Im Durchschnitt kann davon ausgegangen werden, daß bis zu 70 % der anwaltlichen Tätigkeit auf dem außergerichtlichen Sektor liegen. Hierbei können unter wirtschaftlichen Aspekten die Interessen des Mandanten am erfolgreichsten durchgesetzt werden. Der verbleibende Tätigkeitsumfang ist dann, so auch in meiner Kanzlei, der gerichtlichen Interessenvertretung der Mandanten gewidmet. Dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn die außergerichtliche Interessen- vertretung nicht zu dem angestrebten Zweck des Mandanten führten oder der Mandant selbst in einem Prozeß „verwickelt wurde“.
An erster Stelle steht insgesamt daher die Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten, wobei ihm jeweils unter Darstellung der aktuellen Rechtslage und der Erfolgsaussichten für die Durchsetzung seines tatsächlichen Willens dargestellt wird und die Risiken und Kosten einer Prozeßführung ebenfalls offenbahrt werden müssen.
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