Philosophie

Philosophie

 Im Vordergrund der Betreuung  meiner Mandanten  steht  deren umfassende Beratung. Um  eine  dem Mandanten voll zufriedenstellende Beratung leisten zu können,  ist  die Erforschung seines tatsächlichen  Willens und  Begehrens erforderlich.  Aus diesem Grunde lautet auch in der Regel der erste Satz: „Was wünschen Sie ?“ Hierauf  aufbauend  wird  der  Sachverhalt er- forscht und die Rechtslage ermittelt.

 

In der Regel kann aufgrund dieser Sachverhalts- und Rechtslagen- ermittlung eine umfassende Beratung erfolgen und die rechtlichen Möglichkeiten daraus abgeleitet  werden. Ca. 10 % der anwaltlichen Tätigkeit in meiner Kanzlei macht das Beratungsfeld aus. Hierbei wird wie vorliegend dargestellt, dem Mandanten die Rechtslage nach Erforschung des Sachverhaltes mitgeteilt und eventuelle Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise dargestellt.

 

Das weitaus größte Tätigkeitsfeld des Rechtsanwaltes macht die außergerichtliche  Tätigkeit aus. Es gibt Kanzleien, die nur zu einem deutlich unter 10 % liegendem Umfang gerichtlich aktiv werden oder werden müssen.

 

Im Durchschnitt  kann davon ausgegangen werden, daß bis zu 70 % der anwaltlichen Tätigkeit auf dem außergerichtlichen Sektor liegen. Hierbei können unter wirtschaftlichen Aspekten die Interessen des Mandanten am erfolgreichsten  durchgesetzt werden. Der verbleibende Tätigkeitsumfang ist dann, so auch in meiner Kanzlei, der gerichtlichen Interessenvertretung der Mandanten gewidmet. Dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn die außergerichtliche  Interessen- vertretung nicht zu dem angestrebten Zweck des Mandanten führten oder der Mandant selbst in einem Prozeß „verwickelt wurde“.

 

An erster Stelle steht insgesamt daher die Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten, wobei ihm jeweils unter Darstellung der aktuellen Rechtslage und der Erfolgsaussichten für die Durchsetzung seines tatsächlichen Willens dargestellt  wird und die Risiken und Kosten einer Prozeßführung ebenfalls offenbahrt werden müssen.