Beruf und Berufsrecht
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Berlin) erworben. Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Grillendamm 2 in 14776 Brandenburg an der Havel.
Die berufsrechtlichen Regelungen sind im wesentlichen im Rechtsdienstleistungsgesetz, in der Bundesrechtsanwaltsordnung, in der Berufsordnung, in der Fachanwaltsordnung, im Rechtsanwalts- vergütungsgesetz sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland und den Berufsregeln der europäischen Rechtsanwälte niedergelegt. Weitere Regeln mit Auswirkungen auf die Berufsausübung enthält des Geldwäschebekämpfungsgesetz.
Einsicht in die berufsrechtlichen Vorschriften gewährt die zuständige Rechtsanwaltskammer Brandenburg oder die Bundesrechtsanwalts- kammer.
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Hinweis zum Verbraucher- streitbeilegungsgesetz
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Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist der Rechtsanwalt als Dienstleistungserbringer gesetzlich verpflichtet, den Mandanten als Dienstleistungsempfänger, soweit er Verbraucher ist, gemäß § 36 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu informieren: Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Eine Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle besteht grundsätzlich nicht.
Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist der Rechtsanwalt als Dienstleistungserbringer gesetzlich verpflichtet, den Mandanten als Dienstleistungsempfänger, soweit er Verbraucher ist, gemäß § 37 VSBG für den Fall, daß eine Streitigkeit nicht beigelegt werden kann, auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen: Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Eine Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle besteht grundsätzlich nicht.
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Hinweis zur ODR-Verordnung
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In der Europäischen Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online- Dienstleistungsverträge eingehen und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, müssen zudem Ihre E-Mail-Adressen angeben. Die Adrese der Plattform der EU zur außergerichtlichStreitbeilegung lautet:
http://ec.europa.eu/consumers/odr. Eine Bereitschaft zur Teilnahme an der Online-Streitbeilegung besteht grundsätzlich nicht.
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